Kanadier(in) werden –
Deutsche(r) bleiben
Die Beibehaltungsgenehmigung
Kanadier(in) werden –
Deutsche(r) bleiben
Die Beibehaltungsgenehmigung
20 Jahre Erfahrung bei der Beantragung! Hohe Erfolgsquote!
Das Problem: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Wenn Sie die kanadische Staatsbürgerschaft annehmen, verlieren Sie damit in aller Regel ihre deutsche Staatsbürgerschaft.
Das bedeutet oft:
- Nachteile bei Reisen innerhalb der EU
- Einschränkungen bei Studienaufenthalten, Praktika und Jobangeboten
- eingeschränkte Möglichkeit für Firmengründungen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.
Sie möchten Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten?
Die Lösung: Eine Beibehaltungsgenehmigung
Das deutsche Recht bietet die Möglichkeit der Beantragung einer sogenannten „Beibehaltungsgenehmigung“. Bedeutet: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten.
Dafür müssen Sie Folgendes belegen:
- Die fortbestehende Bindung zu Deutschland (Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland, Eigentum an Immobilien in Deutschland, evtl. Renten- oder Versicherungsansprüche, u.v.m.).
- Erläuterung, weshalb Sie die kanadische Staatsbürgerschaft erwerben wollen (beispielsweise wenn erhebliche Nachteile durch den Erwerb der kanadischen Staatsbürgerschaft beseitigt werden).
Einfach Antrag stellen und schon ist die Staatsbürgerschaft sicher?
Diese Hürden warten auf Sie
Die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ist die Ausnahme. Die überwiegende Anzahl von Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft wird daher von den deutschen Behörden abgelehnt. Nur mit einer soliden Argumentation hat Ihr Antrag gute Chancen, genehmigt zu werden.
Wir unterstützen Sie mit unserer anwaltlichen Erfahrung. Unsere Anwälte kennen das Staatsbürgerschaftsrecht mit allen seinen Möglichkeiten. Gemeinsam schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihren Antrag auf Beibehaltung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft.
- Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung haben wir bereits viele erfolgreiche Anträge begleitet.
- Unsere Kanzlei mit deutschen Rechtsanwälten und Anwältinnen unterstützt Sie zuverlässig während des gesamten Prozesses.
- Wir sind Ihre deutschen Rechtsbeistände vor Ort in Kanada
Ihr Fall ist etwas komplizierter? Oder wurde ein erster Antrag bereits abgelehnt?
Hohe Erfolgsquote: Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Beibehaltungsgenehmigung
Ihr individuelles Komplettpaket: Maßgeschneidert & erfahrungsbasiert
Wir prüfen für Sie Ihre individuellen Voraussetzungen, sichten Ihre Unterlagen, bereiten Ihre Papiere vor, besprechen mögliche Eventualitäten, stellen den Antrag für Sie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreicher Anträge können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen bei uns in den richtigen Händen ist.
Der Berater an Ihrer Seite: Rechtsanwalt Hubertus Liebrecht
Hubertus Liebrecht
Rechtsanwalt
Foreign Legal Consultant
Notary Public
Hubertus Liebrecht ist seit 1999 als deutscher Rechtsanwalt in Kanada tätig. Seit 2012 ist er Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Calgary und Foreign Legal Consultant in Alberta.
Seit mehr als 20 Jahren vertritt er erfolgreich Mandantinnen und Mandanten in Kanada zu Fragen des deutschen Rechts insbesondere des Staatsbürgerschaftsrecht und des Rechts der Beibehaltungsgenehmigungen. Durch seine jahrelange Tätigkeit als staatlich geprüfter Einwanderungsberater (RCIC) kennt er sämtliche Hürden und Möglichkeiten, die das deutsche Recht in Sachen Staatsbürgerschaft bereithält.
Mit seinem großen Netzwerk in Kanada und Deutschland bietet Hubertus Liebrecht schnelle und effektive Lösungen für alle Probleme rund um das Staatsbürgerschaftsrecht und die Beantragung von Beibehaltungsgenehmigungen.
SNP Canada Ltd.
Foreign Legal Consultants
German Law in Canada
Suite 1640 | 700 4th Avenue S.W.
Calgary, AB | T2P 3J4
Canada
Toll-free (within Canada / USA):
+1.866.359.1600
Phone: +1.587.349.3535
Fax: +1.403.265.6244