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BERATUNGSANGEBOT
Handelsrecht
Sobald Geschäftsbeziehungen im internationalen Handelsverkehr aufgenommen werden, müssen eine Reihe kaufrechtlicher Regelungen beachtet werden.
So kann beim Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Geschäftspartner des europäischen Auslands, unter Umständen sogar zwingend, UN-Kaufrecht zur Anwendung kommen. Da dieses beispielsweise in den Bereichen der Haftung sowie bei der Behandlung von Leistungsstörungen zum Teil wesentlich strengere Vorschriften enthält als das nationale deutsche Recht, ist es dringend anzuraten, sich vor Abschluss eines Vertrages mit einem deutschen Geschäftspartner darüber beraten zu lassen, ob nationales oder UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt, um gegebenenfalls die Anwendbarkeit einer bestimmten Rechtsordnung zu vereinbaren.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Ausgestaltung von Verträgen jeglicher Art und die Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Sollten andere Rechtsfragen oder Rechtsstreitigkeiten in Ihrem Unternehmen auftauchen, wie zum Beispiel aus dem Bereich des Arbeitsrechts, des unlauteren Wettbewerbs oder der Abwicklung von Versicherungsansprüchen, stehen wir Ihnen gerne als Berater zur Seite.