Für Sie vor Ort in Kanada
Staatsbürgerschaftsrecht
Wiedereinbürgerung
Die spätere Alternative zur doppelten Staatsbürgerschaft / Dual Citizenship Kanada – Deutschland
Endlich kanadischer Staatsbürger! – Aber kein deutscher Pass mehr! Was tun? Vielen ergeht es so. Erst mit der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft wird der deutsche Reisepass schmerzlich vermisst. Denn generell gilt: Mit der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft verlieren Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Das hat viele gute Gründe. Dennoch gehen mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft auch Nachteile einher.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie oder Ihre Kinder sich längere Zeit in Europa/Deutschland aufhalten möchten oder gar müssen (Urlaubsreisen, Familienbesuche, Geschäftsreisen).
- Wenn Sie ein Studium, eine Ausbildung oder eine Praktikum in Deutschland oder in einem anderen europäischen Land absolvieren möchten.
- Wenn Sie ein Jobangebot in einem dieser Länder haben.
- Wenn Sie in Deutschland oder in einem anderen Land der EU ein Gewerbe eröffnen oder eine Firma bzw. eine Zweigstelle gründen möchten.
- u.v.m.
Eine Lösung ist die Wiedereinbürgerung
Mit der deutschen Staatsbürgerschaft, neben der kanadischen, können Sie all dies ohne große bürokratische Hürden verwirklichen. Dazu gibt es die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung. Sie trifft nicht für jede/n zu, aber für viele ehemalige deutsche StaatsbürgerInnen. Lassen Sie also prüfen, ob hier eine Möglichkeit für Sie vorliegt!
Bei uns erhalten Sie für das notwendige Verfahren ein Komplettpaket: Unsere Mitarbeiter prüfen für Sie die Voraussetzungen, sichten Unterlagen, bereiten Ihre Papiere vor, besprechen alle möglichen Eventualitäten, stellen den Antrag für Sie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung mit den zuständigen Behörden und einer entsprechenden Anzahl von erfolgreichen Anträgen können Sie sicher sein, dass dieses Thema bei uns in den richtigen Händen ist
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft verloren haben, kann nämlich eine von zwei Varianten zur möglichen Wiedereinbürgerung auf Sie zutreffen. Das ist abhängig davon, wann Sie die kanadische Staatsbürgerschaft angenommen haben:
Sie haben die kanadische Staatsbürgerschaft vor dem Jahr 2000 angenommen:
Grundsätzlich setzt eine Wiedereinbürgerung einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Wenn Sie aber in Kanada wohnen, liegt die Entscheidung im Ermessen der deutschen Behörden. Das heißt, es erfolgt eine Prüfung, ob es für Deutschland vorteilhaft wäre, Sie ausnahmsweise trotz eines Wohnsitzes im Ausland einzubürgern, also ob ein „öffentliches Interesse“ besteht. Einen Anspruch auf die Wiedereinbürgerung gibt es in diesen Fällen nicht. Neben dem Nachweis des „öffentlichen Interesses“ müssen Sie geeignete finanzielle Mittel, ausreichend Deutschkenntnisse sowie Bindungen an Deutschland ausführlich belegen.
Sie haben die kanadische Staatsbürgerschaft nach dem Jahr 2000 angenommen:
Für gebürtige Deutsche, die nach dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, kann eine erleichterte Wiedereinbürgerung ohne Nachweis eines öffentlichen Interesses möglich sein. Das betrifft all die Personen, die keine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, bevor sie KanadierInnen wurden.
Voraussetzungen:
Um in den Genuss der erleichterten Wiedereinbürgerung zu kommen, müssen unter anderem dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie dies bei einem Antrag der Beibehaltungsgenehmigung der Fall gewesen wäre. Das heißt auch, dass diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft erfüllt gewesen sein müssen.
In diesem Verfahren besteht demnach die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, bei erfolgreicher Wiedereinbürgerung kann die kanadische Staatsbürgschaft beibehalten werden.
Klingt einfach, aber …
Keine Regel ohne Ausnahme. Natürlich gibt es auch für die beiden genannten Fälle verschiedene Ausnahmen. Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt sich die Beratung durch eine Kanzlei mit deutschen Rechtsanwälten und Anwältinnen. Wir prüfen für Sie Voraussetzungen, sichten Unterlagen, bereiten Papiere vor und besprechen mögliche Eventualitäten mit Ihnen. So optimieren Sie Ihre Chancen für den positiven Bescheid Ihres Antrags auf eine Wiedereinbürgerung und damit auf einen deutschen Pass.
Der Erklärungserwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gemäß § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Der Erklärungserwerb nach § 5 StAG ist eine wenig bekannte Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen oder erstmals zu erwerben. Diese Regelung richtet sich an Nachfahren ehemaliger Deutscher, die aufgrund historischer Umstände ihre Staatsangehörigkeit verloren haben oder diese nie erworben haben. Im Folgenden wird diese Rechtsgrundlage verständlich und strukturiert erklärt.
Hintergrund des Erklärungserwerbs
Der Erklärungserwerb nach § 5 StAG wurde eingeführt, um denjenigen Personen eine Möglichkeit zu geben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, die unter bestimmten Umständen von ihrer Familie nicht weitergegeben wurde. Dabei geht es vor allem um die Folgen der historischen Diskriminierung von Frauen im Staatsangehörigkeitsrecht und anderer Ungleichbehandlungen.
Bis 1975 galt in Deutschland ein stark auf das Prinzip der väterlichen Abstammung (Patrilinearität) ausgerichtetes Staatsangehörigkeitsrecht. Kinder konnten die deutsche Staatsangehörigkeit nur von ihrem deutschen Vater, nicht aber von einer deutschen Mutter erben, sofern die Eltern nicht verheiratet waren. Dies führte dazu, dass viele Nachfahren deutscher Mütter von der Möglichkeit ausgeschlossen wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Rechtsgrundlage
§ 5 StAG ermöglicht es bestimmten Nachfahren ehemaliger Deutscher, die Staatsangehörigkeit durch eine einfache Erklärung zu erwerben. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind klar geregelt:
- Nachweis der Abstammung von einem ehemaligen Deutschen
Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er von einer Person abstammt, die früher die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Es kann sich dabei sowohl um männliche als auch weibliche Vorfahren handeln. - Verlust der Staatsangehörigkeit aus historischen Gründen
Der Verlust muss auf eine frühere rechtliche Regelung oder diskriminierende Praxis zurückzuführen sein, wie z. B.:
• Heirat einer deutschen Frau mit einem ausländischen Mann vor 1975.
• Geburtsrechtliche Benachteiligung bei unverheirateten Müttern. - Keine aktive Aufgabe der Staatsangehörigkeit
Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn die Vorfahren die deutsche Staatsbürgerschaft freiwillig aufgegeben haben (z. B. durch Einbürgerung in einem anderen Staat). - Kein Ausschlussgrund nach § 11 StAG
Personen, die z. B. aus schwerwiegenden Gründen als unwürdig gelten (z. B. politische Extremisten), können ausgeschlossen werden.
Verfahren
Der Erklärungserwerb erfolgt durch ein formalisiertes Verfahren:
- Einreichung der Erklärung:
Die Erklärung wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft oder Konsulat) oder direkt bei einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde in Deutschland abgegeben. - Nachweisführung
Es sind umfassende Nachweise über die deutsche Abstammung und die Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit vorzulegen. Dazu gehören:
• Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und weitere Abstammungsnachweise.
• Historische Dokumente, die den Verlust der Staatsangehörigkeit erklären (z. B. Heiratsurkunden oder Einbürgerungsdokumente). - Prüfung durch die Behörde
Die Behörde überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und die rechtliche Grundlage für den Erwerb. - Erteilung der Staatsangehörigkeit
Nach positiver Prüfung wird die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Es folgt eine Einbürgerungsurkunde, die den Erwerb offiziell bestätigt. - Praktische Vorteile
Der Erklärungserwerb bietet Nachfahren deutscher Vorfahren eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit einfach und ohne ein langwieriges Einbürgerungsverfahren zu erhalten. Dies hat folgende Vorteile:
- Rechtsanspruch:
Im Gegensatz zur normalen Einbürgerung handelt es sich um einen Rechtsanspruch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Staatsangehörigkeit zu gewähren. - Keine Verpflichtungen wie Wohnsitz oder Sprachkenntnisse:
Der Erklärungserwerb erfordert keinen Nachweis über Sprachkenntnisse, Integrationsbemühungen oder einen Wohnsitz in Deutschland. - Familienübergreifend:
Die Möglichkeit erstreckt sich auch auf Nachkommen, was den Erwerb der Staatsangehörigkeit für ganze Familien ermöglicht. - EU-Bürgerstatus:
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt automatisch die Vorteile der EU-Bürgerschaft mit sich, einschließlich Reisefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Studierfreiheit und Zugang zu Arbeitsmärkten in der gesamten Europäischen Union. - Herausforderungen
Obwohl der Erklärungserwerb eine vergleichsweise einfache Möglichkeit darstellt, gibt es einige Herausforderungen:
- Komplexität der Nachweise:
Viele Nachfahren haben Schwierigkeiten, historische Dokumente und Abstammungsnachweise zu beschaffen, insbesondere wenn diese über Generationen hinweg verloren gegangen sind. - Rechtskenntnisse erforderlich:
Die Interpretation der historischen Rechtslage kann schwierig sein, weshalb die Unterstützung durch Experten unerlässlich ist. - Bearbeitungszeit:
Die Prüfung durch die zuständigen Behörden kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern, abhängig von der Komplexität des Falls.
Fazit
Der Erklärungserwerb gemäß § 5 StAG ist eine attraktive Möglichkeit für Nachfahren ehemaliger Deutscher, ihre Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen oder erstmals zu erwerben. Er trägt dazu bei, historische Ungerechtigkeiten auszugleichen und Familien mit deutscher Abstammung eine Brücke zu ihrer Herkunft zu bauen.
Trotz der Herausforderungen bietet der Erklärungserwerb einen rechtlich abgesicherten und vergleichsweise unkomplizierten Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Interessenten sollten sich frühzeitig informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag für sich und ggf. weitere Familienmitglieder zu maximieren.
Das Feststellungsverfahren der deutschen Staatsangehörigkeit
Das Feststellungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person offiziell zu bestätigen. Dieses Verfahren wird oft von Personen genutzt, die nicht sicher sind, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, oder die diese für rechtliche oder praktische Zwecke nachweisen müssen.
Was genau ist das Feststellungsverfahren?
Das Feststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das auf Antrag durchgeführt wird. Es zielt darauf ab, den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zu bestätigen. Dieser Ausweis ist der rechtliche Nachweis, dass eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Verfahren ist keine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Es dient ausschließlich der Feststellung, ob sie bereits besteht.
Rechtsgrundlage
Das Feststellungsverfahren basiert auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere den §§ 29 und 30 StAG, sowie der Staatsangehörigkeitsverordnung (StAngV).
Wer benötigt das Feststellungsverfahren?
Das Feststellungsverfahren ist vor allem für folgende Personengruppen relevant:
- Personen mit deutscher Abstammung:
Nachfahren deutscher Staatsangehöriger, die klären möchten, ob die Staatsangehörigkeit durch Abstammung (ius sanguinis) auf sie übergegangen ist. - Personen mit unklarem Status:
Personen, deren Vorfahren möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit durch Heirat, Einbürgerung oder Verlustregelungen erhalten oder verloren haben. - Für amtliche Zwecke:
Personen, die den Nachweis der Staatsangehörigkeit für rechtliche Angelegenheiten, wie die Beantragung eines deutschen Passes, ein Visum oder Erbschaftsangelegenheiten, benötigen. - Personen mit Bezug zu ehemaligen deutschen Gebieten:
Nachkommen von Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten geboren wurden (z. B. im damaligen Ostpreußen oder Schlesien), deren Staatsangehörigkeit durch historische Umstände unklar ist.
Voraussetzungen für das Verfahren
- Abstammungsnachweise:
Der Antragsteller muss belegen, dass er von einer Person abstammt, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaß oder erworben hat.
Dazu zählen Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden der Vorfahren. - Kein freiwilliger Verlust der Staatsangehörigkeit:
Es darf kein Nachweis vorliegen, dass die Staatsangehörigkeit durch bewusste Aufgabe (z. B. Einbürgerung in einem anderen Land ohne Mehrstaatigkeit) verloren ging. - Historische Rechtslage:
Die Prüfung erfolgt auf Basis der jeweils geltenden Staatsangehörigkeitsgesetze der relevanten Zeiträume. Dies kann komplex sein, da sich die Rechtslage in der Vergangenheit mehrfach geändert hat.
Das Verfahren im Detail
- Antragstellung:
Der Antrag wird bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Deutschland oder, bei Personen im Ausland, über die deutsche Botschaft oder das Konsulat gestellt. - Einreichung von Dokumenten:
Es müssen umfangreiche Nachweise eingereicht werden, die die Abstammung und die rechtliche Grundlage für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegen.
Dazu gehören:
• Geburtsurkunden und Heiratsurkunden.
• Dokumente der Vorfahren, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegen (z.B. Reisepässe, Einbürgerungsurkunden).
• Dokumente, die den Verlust oder Nichtverlust der Staatsangehörigkeit betreffen (z. B. Nachweise über Einbürgerung in anderen Ländern). - Prüfung durch die Behörde:
Die Behörde prüft:
• Die Abstammung.
• Die Anwendbarkeit der historischen Rechtslage (z. B. ob die Staatsangehörigkeit durch Geburt, Eheschließung oder andere Ereignisse erworben oder verloren wurde). - Entscheidung:
• Feststellung der Staatsangehörigkeit: Wird die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
• Ablehnung: Wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden kann, erfolgt ein Ablehnungsbescheid.
Dauer des Verfahrens
Die Bearbeitungszeit kann je nach Komplexität des Falles und Umfang der Nachweise mehrere Monate bis über ein Jahr dauern. Eine zügige Bearbeitung hängt oft von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Praktische Bedeutung des Verfahrens
- Rechtssicherheit:
Der Staatsangehörigkeitsausweis dient als offizieller und unwiderlegbarer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. - Wichtige Voraussetzung:
Für viele amtliche Vorgänge, wie die Ausstellung eines deutschen Passes, ist der Nachweis der Staatsangehörigkeit erforderlich. - Wahrung der Staatsbürgerschaft:
Der Staatsangehörigkeitsausweis hilft, den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit für sich und nachfolgende Generationen zu sichern. - Herausforderungen im Feststellungsverfahren
- Nachweisführung:
Es kann schwierig sein, alle notwendigen Dokumente der Vorfahren zu beschaffen, insbesondere bei fehlenden oder zerstörten Archiven. - Rechtskomplexität:
Die Prüfung der historischen Rechtslage erfordert oft juristisches Spezialwissen, da die Gesetzgebung sich über die Jahre verändert hat. - Zeitaufwand:
Die Bearbeitung kann durch fehlende Unterlagen oder Rückfragen seitens der Behörden erheblich verlängert werden.
Fazit
Das Feststellungsverfahren ist ein essenzieller Prozess für Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit klären und rechtlich absichern möchten. Es bietet eine zuverlässige Grundlage, um die Rechte und Pflichten als deutscher Staatsangehöriger geltend zu machen.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle juristische Unterstützung kann das Verfahren effizienter gestaltet und die Chancen auf eine erfolgreiche Feststellung erhöht werden.
Anspruchseinbürgerung gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG und § 15 StAG
Die Anspruchseinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bietet eine besondere Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Diese Regelung richtet sich an Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Verfolgungsmaßnahmen während der nationalsozialistischen Herrschaft verloren haben, sowie an deren Nachkommen. Hier folgt eine umfassende Erklärung dieser Rechtsgrundlage.
Hintergrund der Anspruchseinbürgerung
Artikel 116 Absatz 2 GG wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um die Folgen des nationalsozialistischen Unrechts zu korrigieren. Insbesondere wurden jüdische Deutsche und andere aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen Verfolgte während der NS-Zeit ausgebürgert, oft im Zusammenhang mit ihrer Flucht oder Vertreibung aus Deutschland. Diese Regelung ermöglicht es Betroffenen und ihren Nachfahren, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine erleichterte Einbürgerung zurückzuerlangen.
Rechtsgrundlage
Die Anspruchseinbürgerung basiert auf zwei zentralen Vorschriften:
- Artikel 116 Absatz 2 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)
• Personen, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gelten als nie ausgebürgert, wenn sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben.
• Ihre Nachkommen können die Staatsangehörigkeit durch Antrag wiedererlangen. - § 15 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)
• Diese Regelung ergänzt Artikel 116 GG und ermöglicht eine Anspruchseinbürgerung für Nachfahren ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, die aufgrund nationalsozialistischer Maßnahmen ihre Staatsangehörigkeit verloren haben.
Wer hat Anspruch?
Die Anspruchseinbürgerung richtet sich an folgende Personengruppen:
- Direkt Betroffene
Personen, die zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Verfolgungsmaßnahmen verloren haben. Dies betraf vor allem:
• Jüdische Deutsche.
• Mitglieder anderer verfolgter Gruppen (z. B. politische Gegner, Sinti und Roma). - Nachkommen
• Kinder, Enkel und oft auch weitere Nachfahren der betroffenen Personen, unabhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz.
• Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die betroffene Person selbst einen Antrag gestellt hat. - Weitere Voraussetzungen
• Es dürfen keine freiwilligen Verzichtserklärungen oder freiwillige Erwerbe einer anderen Staatsangehörigkeit vorliegen, die zum Verlust geführt haben.
• Personen, die unter anderem aus schwerwiegenden Gründen nach § 11 StAG als unwürdig gelten (z. B. Extremisten), sind vom Anspruch ausgeschlossen.
Das Verfahren
Der Prozess der Anspruchseinbürgerung ist im Vergleich zur regulären Einbürgerung deutlich vereinfacht.
- Antragstellung
• Der Antrag kann bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland gestellt werden.
• Alternativ können Anträge direkt bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in Deutschland eingereicht werden. - Erforderliche Unterlagen
Um den Antrag zu unterstützen, sind Nachweise erforderlich, die die Verfolgung und den Verlust der Staatsangehörigkeit belegen.
Dazu gehören:
• Geburts- und Heiratsurkunden der betroffenen Vorfahren.
• Dokumente, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit während der NS-Zeit nachweisen.
• Nachweise der familiären Abstammung. - Bearbeitung durch die Behörde
• Die Behörde prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird insbesondere untersucht:
• Ob die Staatsangehörigkeit aufgrund von NS-Unrecht verloren ging.
• Ob der Antragsteller von einer betroffenen Person abstammt. - Entscheidung:
• Bei positiver Prüfung wird die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt.
• Der Antragsteller erhält eine Einbürgerungsurkunde als offiziellen Nachweis.
Erleichterungen im Verfahren
Die Anspruchseinbürgerung unterscheidet sich in mehreren Punkten von der regulären Einbürgerung:
- Kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich
Die Antragsteller können die Staatsangehörigkeit erwerben, unabhängig davon, wo sie wohnen. - Keine Sprach- oder Integrationsanforderungen
Es müssen weder Sprachkenntnisse nachgewiesen noch Einbürgerungstests absolviert werden. - Keine Gebühren
In vielen Fällen wird auf Gebühren für die Anspruchseinbürgerung verzichtet. - Rechtsanspruch
Im Gegensatz zur regulären Einbürgerung handelt es sich um einen Anspruch, der bei Erfüllung der Voraussetzungen nicht abgelehnt werden darf.
Praktische Vorteile der Anspruchseinbürgerung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Anspruchseinbürgerung bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Rechtsstatus
Die deutsche Staatsangehörigkeit verschafft Zugang zu allen Rechten und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers. - EU-Bürgerrecht
Als deutscher Staatsbürger hat man automatisch die Rechte eines EU-Bürgers, darunter Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Wahlrecht auf EU-Ebene. - Visafreiheit
Deutsche Staatsbürger können visafrei in über 170 Länder reisen, was insbesondere für international tätige Personen von Vorteil ist. - Familienintegration
Die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit auch an Nachkommen weiterzugeben, fördert die Bindung an die familiären Wurzeln und eröffnet nachfolgenden Generationen Vorteile.
Herausforderungen
Obwohl das Verfahren vergleichsweise einfach ist, gibt es einige Herausforderungen:
- Nachweisführung
Die Beschaffung der erforderlichen Dokumente, insbesondere aus Archiven in Deutschland oder anderen Ländern, kann zeitaufwendig sein. - Rechtliche und historische Komplexität
Die rechtliche Prüfung erfordert ein tiefes Verständnis der nationalsozialistischen Gesetze und deren Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. - Bearbeitungszeit:
Je nach Behörde kann die Bearbeitung mehrere Monate bis über ein Jahr dauern.
Fazit
Die Anspruchseinbürgerung gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG und § 15 StAG ist eine wertvolle Möglichkeit für Nachkommen von NS-Verfolgten, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen oder wiederzuerlangen. Sie bietet nicht nur eine rechtliche Wiedergutmachung für historisches Unrecht, sondern auch Zugang zu den zahlreichen Vorteilen der deutschen und europäischen Bürgerschaft.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte dieses Verfahren in Betracht ziehen und sich bei Bedarf von Experten unterstützen lassen, um den Prozess zu beschleunigen und zu erleichtern.