Für Sie vor Ort in Kanada

BERATUNGSANGEBOT

Wiedereinbürgerung

Die spätere Alternative zur doppelten Staatsbürgerschaft / Dual Citizenship Kanada – Deutschland

Endlich kanadischer Staatsbürger! – Aber kein deutscher Pass mehr! Was tun? Vielen ergeht es so. Erst mit der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft wird der deutsche Reisepass schmerzlich vermisst. Denn generell gilt: Mit der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft verlieren Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft. Das hat viele gute Gründe. Dennoch gehen mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft auch Nachteile einher.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie oder Ihre Kinder sich längere Zeit in Europa/Deutschland aufhalten möchten oder gar müssen (Urlaubsreisen, Familienbesuche, Geschäftsreisen).
  • Wenn Sie ein Studium, eine Ausbildung oder eine Praktikum in Deutschland oder in einem anderen europäischen Land absolvieren möchten.
  • Wenn Sie ein Jobangebot in einem dieser Länder haben.
  • Wenn Sie in Deutschland oder in einem anderen Land der EU ein Gewerbe eröffnen oder eine Firma bzw. eine Zweigstelle gründen möchten.
  • u.v.m.

Eine Lösung ist die Wiedereinbürgerung

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft, neben der kanadischen, können Sie all dies ohne große bürokratische Hürden verwirklichen. Dazu gibt es die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung. Sie trifft nicht für jede/n zu, aber für viele ehemalige deutsche StaatsbürgerInnen. Lassen Sie also prüfen, ob hier eine Möglichkeit für Sie vorliegt!

Bei uns erhalten Sie für das notwendige Verfahren ein Komplettpaket: Unsere Mitarbeiter prüfen für Sie die Voraussetzungen, sichten Unterlagen, bereiten Ihre Papiere vor, besprechen alle möglichen Eventualitäten, stellen den Antrag für Sie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung mit den zuständigen Behörden und einer entsprechenden Anzahl von erfolgreichen Anträgen können Sie sicher sein, dass dieses Thema bei uns in den richtigen Händen ist

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft verloren haben, kann nämlich eine von zwei Varianten zur möglichen Wiedereinbürgerung auf Sie zutreffen. Das ist abhängig davon, wann Sie die kanadische Staatsbürgerschaft angenommen haben:

Sie haben die kanadische Staatsbürgerschaft vor dem Jahr 2000 angenommen:
Grundsätzlich setzt eine Wiedereinbürgerung einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Wenn Sie aber in Kanada wohnen, liegt die Entscheidung im Ermessen der deutschen Behörden. Das heißt, es erfolgt eine Prüfung, ob es für Deutschland vorteilhaft wäre, Sie ausnahmsweise trotz eines Wohnsitzes im Ausland einzubürgern, also ob ein „öffentliches Interesse“ besteht. Einen Anspruch auf die Wiedereinbürgerung gibt es in diesen Fällen nicht. Neben dem Nachweis des „öffentlichen Interesses“ müssen Sie geeignete finanzielle Mittel, ausreichend Deutschkenntnisse sowie Bindungen an Deutschland ausführlich belegen.

Sie haben die kanadische Staatsbürgerschaft nach dem Jahr 2000 angenommen:
Für gebürtige Deutsche, die nach dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, kann eine erleichterte Wiedereinbürgerung ohne Nachweis eines öffentlichen Interesses möglich sein. Das betrifft all die Personen, die keine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, bevor sie KanadierInnen wurden.

Voraussetzungen:

Um in den Genuss der erleichterten Wiedereinbürgerung zu kommen, müssen unter anderem dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie dies bei einem Antrag der Beibehaltungsgenehmigung der Fall gewesen wäre. Das heißt auch, dass diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft erfüllt gewesen sein müssen.
In diesem Verfahren besteht demnach die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, bei erfolgreicher Wiedereinbürgerung kann die kanadische Staatsbürgschaft beibehalten werden.

Klingt einfach, aber …

Keine Regel ohne Ausnahme. Natürlich gibt es auch für die beiden genannten Fälle verschiedene Ausnahmen. Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt sich die Beratung durch eine Kanzlei mit deutschen Rechtsanwälten und Anwältinnen. Wir prüfen für Sie Voraussetzungen, sichten Unterlagen, bereiten Papiere vor und besprechen mögliche Eventualitäten mit Ihnen. So optimieren Sie Ihre Chancen für den positiven Bescheid Ihres Antrags auf eine Wiedereinbürgerung und damit auf einen deutschen Pass.