Normalerweise geht ein Vermögenszuwachs damit einher, dass Steuern fällig werden. Das gilt auch im Erbfall. Jedoch gibt es hier Freibeträge. Wer erbt, erhält in der Regel einen Vermögenszuwachs. Allerdings sind Erben nicht die Einzigen, die davon profitieren. Denn das Finanzamt bekommt in vielen Fällen bei einer Erbschaft eine Erbschaftsteuer.

Wird Erbschaftsteuer immer fällig?

Nein. Erben müssen erst dann zahlen, wenn der Wert des geerbten Vermögens über einer bestimmten Höhe liegt. Mit anderen Worten: Es gibt persönliche Freibeträge. „Ehepartner müssen bis zu einem Betrag von 500.000,00 Euro keine Erbschaftsteuer zahlen“.

Kinder können von beiden Elternteilen je 400.000,00 Euro bekommen, ohne dass der Fiskus zugreift. Vererben Großeltern ihren Enkeln etwas, werden bis zu einem Betrag von je 200.000,00 Euro keine Steuern fällig. Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es beim Erben einen steuerlichen Freibetrag – er liegt bei 20.000,00 Euro.

Welche Rolle spielt der Verwandtschaftsgrad?

Im Prinzip gilt grundsätzlich, je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer ist die Steuerlast. Bei der Erbschaftsteuer gibt es drei verschiedene Steuerklassen. Zu Steuerklasse eins gehören neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern auch Eltern, Kinder und deren direkte Nachkommen.

Liegt zum Beispiel nach Abzug des Freibetrags der Wert des Erwerbs unter 75.000,00 Euro, gilt in der Steuerklasse eins mit sieben Prozent der niedrigste Steuersatz. Je nachdem, wie hoch das Vermögen ist, steigert sich dieser Steuersatz in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent – Letzteres gilt aber in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro.

In der Steuerklasse zwei – hierzu gehören Geschwister, deren Kinder sowie Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner – liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent. Dieser erhöht sich je nach Umfang des Vermögens bis auf 43 Prozent.

In der Steuerklasse drei – hier beträgt der niedrigste Steuersatz 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent – sind alle übrigen Personen; etwa Freunde, Lebensgefährten oder weitläufige Verwandte.

Erlaubt die Erbschaftsteuer Ausnahmen?

Ehepartner und Kinder bzw. Enkelkinder erben Hausrat im Wert von bis zu 41.000,00 Euro steuerfrei. Zum Hausrat selbst zählen neben der Wohnungseinrichtung und Geschirr etwa auch Bücher und das Auto. Für Kunstgegenstände und Sammlungen gibt es einen weiteren Freibetrag in Höhe von 12.000,00 Euro, falls der Erbe zur Steuerklasse eins gehört. Wer zum Beispiel mit einem Tagebuch nachweisen kann, die Eltern gepflegt zu haben, hat nochmal einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von 20.000,00 Euro.

Für die sogenannten Erbfallkosten können Erben einen Pauschbetrag von 10.300,00 Euro von der Erbschaftsteuer abziehen. Einen Nachweis, dass die Kosten wirklich entstanden sind, müssen sie dem Fiskus nicht bringen. Zu den Erbfallkosten gehören etwa Kosten für die Beisetzung sowie der Nachlassregelung, Grabpflege oder für eine Prozessführung im Fall eines Gerichtsstreits um das Erbe. Gegen einen Nachweis können auch gegebenenfalls höhere Kosten abgezogen werden.

Müssen Erben für geerbte Immobilien Erbschaftsteuer zahlen?

Nicht unbedingt. Wenn sie die besagte Immobilie selbst nutzen und zehn Jahre lang nicht verkaufen, vermieten oder verpachten, werden keine Steuern für Sie fällig. In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Erben Kinder die Immobilie, ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Den Anteil über 200 Quadratmeter hinaus müssen die Erben dann versteuern.

Welche Fristen gelten bei der Erbschaftsteuer?

Wer geerbt hat, muss dies dem Finanzamt umgehend mitteilen. Das muss innerhalb von drei Monaten ab dem Todestag des Erblassers geschehen. Der Fiskus wird dann gegebenenfalls von sich aus aktiv werden – und zwar dann, wenn das Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag liegt und somit Steuern anfallen.

In einem solchen Fall fordert das Finanzamt die Begünstigten auf, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Sobald der Fiskus diese bearbeitet hat, stellt er dem Erben einen Steuerbescheid per Post zu. Die Erbschaftsteuer ist erst zu dem in dem Bescheid genannten Termin fällig.

Wie kann man bei der Erbschaftsteuer sparen?

Möglich ist dies durch Schenkungen zu Lebzeiten. Bei solchen Schenkungen können die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden. Ein Beispiel: Eine Mutter hat ihrem Sohn im Jahre 2005 eine Schenkung im Wert von 400.000,00 Euro gemacht. Die gleiche Summe hat der Sohn auch vom Vater bekommen. Steuern werden somit nicht fällig.

Zehn Jahre später können Vater und Mutter dem Sohn erneut jeweils 400.000,00 Euro vermachen, ohne dass Steuern anfallen würden. Das heißt, je frühzeitiger das Vermögen weitergegeben wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Begünstigten im Ergebnis am Ende keine Steuern zahlen müssen.