Der eigene Name gehört zu unserem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht und hat für viele Menschen eine hervorgehobene, eigene Bedeutung. Oft kann das deutsche Namensrecht den unterschiedlichen Lebenssituationen und -wirklichkeiten nicht mehr gerecht werden. Das geltende Namensrecht ist sehr streng und macht es damit, gerade im internationalen Rechtsverkehr, schwierig, in Deutschland den im anderen Land bereits gewählten Namen fortzuführen.
Schwierigkeiten treten hier sowohl bei dem sogenannten Geburts- sowie Ehenamensrecht auf. Das deutsche Gesetz macht derzeit bereits strenge Vorgaben dazu, wie ein Kind bei der Geburt heißt: Sind die Eltern miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt, so erhält auch das Kind diesen Namen. Verheiratete Eltern, welche unterschiedliche Familiennamen tragen, können einen ihrer Namen als Geburtsnamen für ihr Kind bestimmen. Kinder unverheirateter Eltern oder verheirateter Eltern, welche keine Bestimmung vornahmen, erhalten automatisch den Familiennamen der Mutter. Auch das Ehenamensrecht zeigt aktuell Probleme auf. Derzeit kann beispielsweise nur einer der Ehegatten einen Doppelnamen tragen.
Kurz gesagt: Das deutsche Namensrecht ist einfach nicht mehr zeitgemäß.
Der Bundestag hat folglich eine Reformation des geltenden Namensrechts beschlossen, welche am 01. Mai 2025 in Kraft trat. Wir präsentieren hier die größten Veränderungen im Überblick:
- Einführung des echten Doppelnamens für Eltern und Kinder
Ehegatten sollen nun einen Doppelnamen, welcher sich aus ihren beiden vorehelichen Familiennamen zusammensetzt, wählen und als Ehenamen für beide bestimmen können. Die Kinder dieser Ehegatten erhalten dann den Doppelnamen als Geburtsnamen. Eltern können auch einen Doppelnamen für ihre Kinder bestimmen, wenn sie diesen selbst nicht als Ehenamen führen – hierfür müssen sie nicht einmal miteinander verheiratet sein. Die Verbindung beider Namen kann mit oder ohne Bindestrich erfolgen. Es können hierbei keine „Namensketten“, d. h. Familiennamen aus mehr als zwei Namen, gebildet werden.
- Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder
Kinder sollen nicht länger an einen Namen gebunden sein, zu dem sie sich nicht länger zugehörig fühlen. Wird beispielsweise die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst, soll die Namensänderung des Kindes einfacher rückgängig gemacht werden können. Legt ein geschiedener Elternteil den eigenen Ehenamen ab, soll das Kind dieser Entscheidung folgen können. Sie sollen auch einen Doppelnamen anstelle des Ehenamens erhalten können.
- Rücksicht auf internationale Namenstraditionen
Sofern andere Länder andere namensrechtliche Bräuche haben, sollen diese auch hinsichtlich des in Deutschland geführten Namens umgesetzt und ausgelebt werden können.
- Modernisierung des internationalen Namensrechts
Das Namensrecht soll künftig dem Staat unterliegen, in welchem sich der Betroffene gewöhnlich aufhält. Dies ist regelmäßig der Wohnsitzstaat. Der Betroffene soll auch die Möglichkeit haben, als anzuwendendes Recht sein Heimatrecht zu wählen. Dies soll sowohl für den Geburts- als auch den Ehenamen gelten.
Diese lang ersehnten Modernisierungen des deutschen Namensrechts werden es vielen Menschen vereinfachen, ihren bereits gelebten Umstand auch vor der deutschen Bürokratie fortführen zu können. Zudem werden viele Deutsche, welche im Ausland leben, endlich ihre Namen in beiden Ländern angleichen können, wenn dies bislang aufgrund der strengen deutschen Rechtsvorschriften nicht möglich war.