Welche Staatsangehörigkeit haben Kinder deren Eltern nach 2000 geboren sind?

Das ist eine Frage, die gerade für junge Einwandererfamilien von Interesse ist, denn:

Aufgrund der Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 2000 erwerben Kinder von deutschen Eltern, die im Ausland geboren wurden, bei der Geburt im Ausland nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sowohl die Eltern als auch das künftige Kind nach 2000 geboren wurden bzw. geboren werden. Für Kinder von Eltern, die vor dem 31.12.1999 geboren wurden, gilt die alte Rechtslage.

Nach früherer Rechtslage erwarben Kinder deutscher Eltern oder eines deutschen Elternteils, die ihrerseits bereits im Ausland geboren wurden, bei Geburt im Ausland von Gesetzes wegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Demgegenüber gilt dies für Kinder, deren Eltern nach 2000 geboren wurden, nicht mehr. Deren Kinder erwerben nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Gesetzeszweck hinter dieser Regelung ist die Annahme, dass in diesen Fällen eine enge Bindung zu Deutschland nicht mehr gegeben ist, weil die Eltern im Ausland leben und selbst dort geboren wurden.

Eine Ausnahme besteht nur im Fall, dass das Kind durch die Versagung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit staatenlos würde. Dann erwirbt es weiterhin aufgrund Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es besteht jedoch eine Möglichkeit, dass das im Ausland geborene Kind auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Hierzu ist erforderlich, dass die Eltern bei der zuständigen Auslandsvertretung innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Geburt anzeigen. Diese Jahresfrist ist zwingend, andernfalls ist das Kind vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen. Daher sollten im Ausland geborene und dort lebende deutsche Eltern, die ihrem Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichen wollen, die Anzeige bis zum 1. Geburtstag des Kindes zwingend im Blick behalten.

Zur Veranschaulichung der neuen Rechtslage sei folgendes Beispiel genannt:

Herr Alt wird am 2.1.2000 als Kind deutscher Staatsangehöriger in Kanada geboren. Er erwirbt bei Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Bekommt Herr Alt nun im Jahr 2020 mit seiner Freundin, der kanadischen Staatsangehörigen Frau Young einen Sohn, John, der am 7.5.2020 geboren wird, so erwirb dieser nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Vielmehr muss Herr Alt noch vor dem 7.5.2021 bei einer deutschen Auslandsvertretung in Kanada die deutsche Staatsbürgerschaft für John beantragen.