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Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht besteht der Grundsatz, dass zur Vermeidung von Interessenkonflikten die Mehrstaatigkeit eines Bürgers grundsätzlich zu vermeiden ist. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft der USA (US-Staatsangehörigkeit) annehmen, verlieren Sie damit in aller Regel Ihre deutsche Staatsbürgerschaft.
Das bedeutet oft:
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, trotz US-Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit, z.B. die US-Staatsangehörigkeit, annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit „beibehalten“ möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Die Zuerkennung einer Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Eine positive Entscheidung der Behörde ist grundsätzlich möglich, wenn nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden. Gründe, aus denen der beabsichtigte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit für die Person in der konkreten Situation vorteilhaft ist. Und, wenn die Person weiterhin Bindungen zu Deutschland vorweisen kann, die ein Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen und das Staatsangehörigkeitsrecht des anderen Landes die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie trotz US-Staatsangehörigkeit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Sie belegen können, dass…
Die überwiegende Anzahl von Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft wird von den deutschen Behörden abgelehnt. Die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Annahme der US-Staatsangehörigkeit ist die Ausnahme. Nur mit einer soliden Argumentation durch einen erfahrenen Anwalt hat Ihr Antrag gute Chancen, genehmigt zu werden. Unsere Erfolgsquote liegt bei 100 %. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir zu Ihren Gunsten Mandate mit geringen Erfolgsaussichten ablehnen.
Wir beraten Sie gerne unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation, wie ein Antrag auf Selbstbehalt erfolgversprechend gestellt werden kann. Wir erarbeiten mit Ihnen Ihre Beweggründe, bereiten Ihre Unterlagen detailliert auf und begründen Ihren Antrag glaubhaft. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung zu klären.
Wir unterstützen Sie mit unserer anwaltlichen Erfahrung. Unsere Anwälte kennen das Staatsbürgerschaftsrecht mit allen seinen Möglichkeiten. Gemeinsam schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihren Antrag auf Beibehaltung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft trotz US-Staatsangehörigkeit.
Die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Generalkonsulat. Neben dem Ausfüllen des Antragsformulars erstellen wir für Sie ein detaillierten juristisches Begründungsschreiben, welches die Beweggründe für den Erwerb der Beibehaltungsgenehmigung juristisch aufgearbeitet und argumentativ unterlegt erörtert. Nach Eingang der Unterlagen beim Generalkonsulat kann es zu einem telefonischen Interview kommen, auf welches wir Sie ebenfalls vorbereiten. Im Anschluss daran werden Ihre Unterlagen nebst Anmerkungen des Generalkonsulats an die zuständige Behörde in Deutschland weitergeleitet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Schritt der Beantragung vollendet und wir warten mit Ihnen gemeinsam auf die Rückmeldung seitens der entscheidenden Behörde in Deutschland.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf, damit wir Ihnen eine Einschätzung zum Erfolg Ihrer möglichen Beantragung der Beibehaltunsgenehmigung und weitere Informationen zum Vorgehen geben können.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist eine behördliche Entscheidung. Präsentiert wird sie in der Form einer Urkunde, der Beibehaltungsgenehmigung. Auch wenn Sie bereits eine Zusage für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten haben, wirksam wird diese erst mit Erhalt der Beibehaltungsurkunde. D.h., die Beibehaltungsgenehmigung muss in Ihrem physischen Besitz sein. Sollten Sie vor Erhalt der Beibehaltungsurkunde die US-Staatsangehörigkeit auf Antrag annehmen, so verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch, wenn die Urkunde bereits auf dem Weg zu Ihnen war.
Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung durch das gesamte Verfahren. Wir nehmen Sie an die Hand, sodass Sie durchgängig rechtlichen Beistand an Ihrer Seite haben.
Zunächst finden wir gemeinsam im Erstberatungsgespräch heraus, ob Sie sich in einer Situation befinden, die unserer Erfahrung nach zu einer Beibehaltungsgenehmigung trotz US-Staatsangehörigkeit führen kann. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Sie gute Chancen haben, bieten wir Ihnen an mit Ihnen gemeinsam das Verfahren zu bestreiten.
Nach dem ersten Gespräch wissen wir, auf welcher Grundlage Sie unserer Erfahrung nach eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten können. Im Nachgang sammeln wir mit Ihnen gemeinsam alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Erst wenn wir, aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und besonderer Expertise, der Auffassung sind, dass die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, senden wir die von uns für Sie erstellten Antragsunterlagen an das für Sie zuständige Generalkonsulat. Zeitgleich bereiten wir Sie auf das potenzielle Interview vor.
Nachdem Ihre Unterlagen vom zuständigen Generalkonsulat an die entscheidende Behörde (Bundesverwaltungsamt) weitergeleitet worden sind, warten wir mit Ihnen gemeinsam auf eine Rückmeldung. Sollte noch weitere Kommunikation oder Verhandlungen mit der entscheidenden Behörde erforderlich werden, übernehmen wir diese für Sie. Wir halten Sie dabei durchgehend auf dem Laufenden, bis Sie zuletzt die Beibehaltungsurkunde in den Händen halten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen eine individuelle Einschätzung zum Erfolg einer Beantragung der Beibehaltunsgenehmigung geben können.
Unser Service beinhaltet somit Ihre voll umfassende juristische Betreuung von Vorbereitung, Erstellung der Antragsunterlagen bis zum Erhalt des positiven Bescheids. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt kein Interesse mehr an der Weiterführung des Verfahrens haben, können Sie jederzeit vom Mandat zurücktreten.
Insgesamt über 200 Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
keine
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist im Regelfall die entscheidende Behörde. Seit über 20 Jahren betreuten wir Verfahren der Beibehaltungsgenehmigung trotz US-Staatsangehörigkeit, sodass wir die meisten Mitarbeiter des BVA namentlich kennen. Auch wenn die Mitarbeiter im Laufe der Zeit natürlich wechseln, haben wir die positive Erfahrung gemacht, dass die meisten Mitarbeiter sich gut in dem Verfahren auskennen und sobald sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens kommen, diese auch zügig erfolgt. Derzeit beträgt die behördliche Gesamtbearbeitungszeit (ab Eingang bei dem BVA) ca. 12-16 Monate. In der Regel kommunizieren wir postalisch mit dem BVA, in Einzelfällen aber auch telefonisch.
Nach Mitteilung der Entscheidung der Behörde sowie der Übersendung der Zahlungsaufforderung, wird die Beibehaltungsgenehmigung ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit EUR 255,00 muss von Ihnen sodann entrichtet werden. Nach Zahlungseingang bei der Behörde, wird die Urkunde an das zuständige Generalkonsulat versandt, dort können Sie die Urkunde persönlich in Empfang nehmen.
Nachdem Sie die Beibehaltungsgenehmigung physisch in den Händen halten, können Sie den Eid für den Erhalt der bislang fremden US-Staatsangehörigkeit abgeben. Mit Eidesschwur werden Sie sodann Doppelstaatsbürger.
Wichtig ist, dass Sie die Beibehaltungsgenehmigung gut aufbewahren. Sie werden diese bei jeder Passerneuerung benötigen. Zudem ist die Aufbewahrung der physischen Beibehaltungsgenehmigung im Interesse Ihrer zukünftigen Nachfahren. Nur mit dieser Urkunde können Ihre zukünftigen Nachfahren deren eigene deutsche Abstammung nachweisen.
Das Beibehaltungsgenehmigungsverfahren ist ein deutsches Verfahren, sodass es grundsätzlich keinen Unterschied bereitet, welche fremde Staatsangehörigkeit Sie erwerben möchten.
Besonderheiten können jedoch in der Art auftreten, dass Sie aufgrund der Regelungen des jeweiligen Aufenthaltsstaates die unterschiedlichsten Gründe für den Erwerb der Beibehaltungsgenehmigung haben können. Darüber hinaus ist eine zeitliche Koordinierung der Beantragung der deutschen Beibehaltungsgenehmigung mit dem Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit sinnvoll. Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten für den Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft, kann es hier ebenfalls zu Variationen in der zeitlichen Koordination kommen.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit „beibehalten“ möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Die Amtsgebühren für die Beibehaltungsurkunde betragen in der Regel 255 Euro für jeden volljährigen Antragsteller und 51 Euro für jedes minderjährige Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Gebühren werden mit der Entscheidung über den Antrag erhoben.
Hinzu kommt im Falle unserer Beauftragung das mit uns vereinbarte Honorar.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Sie ist bis zu dem in der Urkunde ausgewiesenen Datum wirksam und verliert danach ihre Gültigkeit. Wenn Sie sich während dieser Zeit einbürgern lassen, benötigen Sie keine weitere Beibehaltungsurkunde mehr.
Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung erfolgt beim Bundesverwaltungsamt.
Hubertus Liebrecht ist seit 1999 als deutscher Rechtsanwalt in den USA und Kanada tätig. Seit 2012 ist er Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Calgary und Foreign Legal Consultant in Alberta.
Seit mehr als 20 Jahren vertritt er erfolgreich Mandantinnen und Mandanten in den USA und Kanada zu Fragen des deutschen Rechts insbesondere des Staatsbürgerschaftsrecht und des Rechts der Beibehaltungsgenehmigungen. Durch seine jahrelange Tätigkeit als staatlich geprüfter Einwanderungsberater (RCIC) kennt er sämtliche Hürden und Möglichkeiten, die das deutsche Recht in Sachen Staatsbürgerschaft bereithält.
Mit seinem großen Netzwerk in den USA und Deutschland bietet Hubertus Liebrecht schnelle und effektive Lösungen für alle Probleme rund um das Staatsbürgerschaftsrecht und die Beantragung von Beibehaltungsgenehmigungen.
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Das Staatsbürgerschaftsrecht umfasst alles vom Beginn (Begründung) bis zum Ende (Verlust) der deutschen Staatsbürgerschaft.
Wichtige Verfahren, und für Deutsche im Ausland besonders relevant, sind
Der Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung, um die deutsche Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft beizubehalten und der Antrag für eine sogenannte Anschlussurkunde;
Das Beibehaltungsgenehmigungsverfahren dient dazu, dass Sie im Anschluss mit der Beibehaltungsgenehmigungsurkunde eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen können, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Das Beibehaltungsgenehmigungsverfahren eröffnet Ihnen somit den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Beibehaltungsgenehmigung eine Ausnahmegenehmigung ist. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Situation unseren Erfahrungen nach einen Ausnahmefall darstellt und Sie Chancen auf den Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigungsurkunde haben. Wenn dem so ist, nehmen wir Sie an die Hand und führen Sie durch das gesamte Verfahren, bis Sie am Ende die Urkunde in den Händen halten. Diese Urkunde ist zwei Jahre gültig. Sollte es nicht möglich sein, innerhalb der Gültigkeit die fremde Staatsbürgerschaft anzunehmen, eröffnet die sog. Anschlussurkunde die Möglichkeit, den Zeitraum zu verlängern. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall die Anschlussurkunde möglich ist, und stellen den entsprechenden Antrag. Wenn eine Anschlussurkunde nicht möglich sein sollte, müssen Sie eine neue Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Im Feststellungsverfahren wird durch Urkunde festgestellt, dass Sie deutsch sind. Dies kann notwendig werden, wenn Sie zum Beispiel im Ausland geboren sind und Ihre Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen haben. Oft kann es zu Problemen bei der Passausstellung kommen, wenn die Konsulatsmitarbeiter oder auch die Behörden in Deutschland nicht von Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft überzeugt sind. Mit der urkundlichen Feststellung werden all diese Probleme für Sie und für Ihre Kinder (und alle zukünftigen Generationen) aus dem Weg geräumt.
Sollten Sie eine fremde Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsgenehmigung angenommen haben, haben Sie automatisch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Wir prüfen für Sie, ob Sie Chancen haben, wieder deutsche/r Staatsbürger/in durch Wiedereinbürgerung zu werden.
Dabei ist zu beachten, dass Sie unter Umständen auch mit dem Wiedereinbürgerungsverfahren die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können. Das dauert jedoch länger als das Beibehaltungsgenehmigungsverfahren und zudem werden in diesem Verfahren deutlich strengere Anforderungen gestellt als im Beibehaltungsgenehmigungsverfahren.
Wenn eine Person von deutschen Vorfahren abstammt, aber aufgrund diskriminierender Regelungen in der Vergangenheit die Abstammung nicht zur Folge hatte, dass die Person die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhält.
Im Rahmen des Erklärungserwerbs ist nicht nur zu prüfen, ob dieses Verfahren für Sie in Betracht kommt, sondern auch, ob Hinderungsgründe dazu führen, dass trotz deutschen Vorfahren die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besteht oder bestehen kann. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und begleiten Sie durch das Verfahren.
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